{"id":24,"date":"2019-04-09T11:27:32","date_gmt":"2019-04-09T11:27:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.surface-controls.com\/?page_id=24"},"modified":"2021-01-06T11:25:29","modified_gmt":"2021-01-06T11:25:29","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.surface-controls.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"--awb-padding-top:60px;--awb-padding-right:60px;--awb-padding-bottom:50px;--awb-padding-left:60px;--awb-bg-color:#ffffff;--awb-bg-color-hover:#ffffff;--awb-bg-size:cover;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-title-center fusion-title-text fusion-title-size-two\" style=\"--awb-margin-bottom:30px;\"><div class=\"title-sep-container title-sep-container-left\"><div class=\"title-sep sep- sep-solid\" style=\"border-color:#e0dede;\"><\/div><\/div><span class=\"awb-title-spacer\"><\/span><h2 class=\"fusion-title-heading title-heading-center fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"margin:0;--fontSize:28;line-height:1.21;\">Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br \/>\nder OLIGO Lichttechnik GmbH surface controls<\/h2><span class=\"awb-title-spacer\"><\/span><div class=\"title-sep-container title-sep-container-right\"><div class=\"title-sep sep- sep-solid\" style=\"border-color:#e0dede;\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h4>I. Allgemeine Bestimmungen<\/h4>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen der OLIGO Lichttechnik GmbH und einem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und\/oder Leistungen der OLIGO Lichttechnik GmbH (im Folgenden:Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte im Rahmen laufender Gesch\u00e4ftsbeziehungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die OLIGO Lichttechnik GmbH ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. F\u00fcr den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen \u00fcbereinstimmenden schriftlichen Erkl\u00e4rungen ma\u00dfgebend.<\/li>\n<li>An Kostenvoranschl\u00e4gen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) beh\u00e4lt sich die OLIGO Lichttechnik GmbH ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschr\u00e4nkt vor. Die Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung der OLIGO Lichttechnik GmbH Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag von OLIGO Lichttechnik GmbH nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Bestellers; diese d\u00fcrfen jedoch solchen Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden, denen die OLIGO Lichttechnik GmbH zul\u00e4ssigerweise Lieferungen \u00fcbertragen hat.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<\/li>\n<li>Der Begriff \u201eSchadensersatzanspr\u00fcche\u201c in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen umfasst auch Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.<\/li>\n<li>Die Angebote der OLIGO Lichttechnik GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung der OLIGO Lichttechnik GmbH wirksam zustande.<\/li>\n<li>Alle in unseren Katalogen, Listen, Zeichnungen und sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen technischen Daten sind sorgf\u00e4ltig und nach bestem Wissen erstellt. \u00c4nderungen, die dem Fortschritt dienen, beh\u00e4lt OLIGO Lichttechnik GmbH auch nach Versand der Auftragsbest\u00e4tigung vor, soweit dadurch nicht Preis,Funktion oder Lieferzeit beeintr\u00e4chtigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>II. Preise und Aufrechnung<\/h4>\n<ol>\n<li>Die Preise verstehen sich ab Werk ausschlie\u00dflich Fracht und Verpackung zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/li>\n<li>Bei Bestellungen bis zu einem Auftragswert von netto 250,00 \u20ac wird ein Mindermengenzuschlag in H\u00f6he von 25,00 \u20ac erhoben. Bei nachtr\u00e4glicher Minderung des Auftragsvolumens gegen\u00fcber dem Angebot bleibt eine Korrektur des Preises entsprechend dem zu liefernden Volumen vorbehalten.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sonderanfertigungen wird die H\u00e4lfte der Rechnungssumme bei Auftragserteilung zur Zahlung f\u00e4llig.Sonderanfertigungen sind vom R\u00fccktritt des Bestellers ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug ist die OLIGO Lichttechnik GmbH berechtigt, bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der im Verzug befindlichen Rechnung einschlie\u00dflich der angefallenen Verzugszinsen die Lieferung weiterer Waren aus irgendeinem laufenden Vertrag zur\u00fcckzuhalten(Zur\u00fcckbehaltungsrecht).<\/li>\n<li>Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/li>\n<li>Soweit OLIGO Lichttechnik GmbH aus Kulanz Waren zur\u00fccknimmt, erfolgt dies nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 30% des Kaufpreises netto pauschal zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>III. Eigentumsvorbehalt<\/h4>\n<ol>\n<li>Die Gegenst\u00e4nde der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der OLIGO Lichttechnik GmbH bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihr gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche. Soweitder Wert aller Sicherungsrechte, die der OLIGO Lichttechnik GmbH zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 10% \u00fcbersteigt, wird die OLIGO Lichttechnik GmbH auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der OLIGO Lichttechnik GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt und die Weiterver\u00e4u\u00dferung nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverk\u00e4ufer von seinem Kunden Bezahlung erh\u00e4lt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat.<\/li>\n<li>Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine k\u00fcnftigen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten \u2013 einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen \u2013 sicherungshalber an die OLIGO Lichttechnik GmbH ab, ohne dass es weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiterver\u00e4u\u00dfert, ohne dass f\u00fcr die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an die OLIGO Lichttechnik GmbH ab, der dem von der OLIGO Lichttechnik GmbH in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.<\/li>\n<li>Geht das Vorbehaltseigentum der OLIGO Lichttechnik GmbH wegen Einbaus\/Verarbeitung unter, tritt der Besteller die ihm insoweit zustehenden Ersatzanspr\u00fcche gegen seine Abnehmer oder Dritte in H\u00f6he der gem\u00e4\u00df Ziff. 1 ausstehenden Zahlungsverpflichtungen an die OLIGO Lichttechnik GmbH ab.<\/li>\n<li>Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begr\u00fcndeten Anhaltspunkten f\u00fcr eine \u00dcberschuldung oder drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit des Bestellers, ist die OLIGO Lichttechnik GmbH berechtigt, die Einziehungserm\u00e4chtigung des Bestellers zu widerrufen.<\/li>\n<li>Die OLIGO Lichttechnik GmbH ist berechtigt, die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegen\u00fcber dem Kunden zu verlangen. Der Besteller hat der OLIGO Lichttechnik GmbH auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offen zu legen.<\/li>\n<li>Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller die OLIGO Lichttechnik GmbH unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller der OLIGO Lichttechnik GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die OLIGO Lichttechnik GmbH nacher folglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der R\u00fccknahme auch zum R\u00fccktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltware durch die OLIGO Lichttechnik GmbH liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn die OLIGO Lichttechnik GmbH hat diesen ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>IV. Fristen f\u00fcr Lieferungen; Verzug<\/h4>\n<ol>\n<li>Leistungsort der OLIGO Lichttechnik GmbH ist Lenzen\/Elbe.<\/li>\n<li>Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf h\u00f6here Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf \u00e4hnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zur\u00fcckzuf\u00fchren, verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgem\u00e4\u00dfen Belieferung der OLIGO Lichttechnik GmbH durch Zulieferer.<\/li>\n<li>Kommt die OLIGO Lichttechnik GmbH in Verzug, kann der Besteller, sofern ihm hieraus ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, diesen in H\u00f6he von h\u00f6chstens 5% des Preises f\u00fcr den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.<\/li>\n<li>Sowohl Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung als auch Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung, die \u00fcber die in Ziffer 3. genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen F\u00e4llen verz\u00f6gerter Lieferung, auch nach Ablauf einer der OLIGO Lichttechnik GmbH etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, aus Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Gr\u00fcnden zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zur\u00fccktreten, soweit die Verz\u00f6gerung der Lieferung von der OLIGO Lichttechnik GmbH zu vertreten ist. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/li>\n<li>Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verz\u00f6gert, kann dem Besteller f\u00fcr jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in H\u00f6he von 0,5% des Preises der Gegenst\u00e4nde der Lieferungen, h\u00f6chstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis h\u00f6herer oder niedrigerer Lagerkosten sowie die Geltendmachung weiterer Kosten und Anspr\u00fcche bleiben den Vertragsparteien unbenommen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>V. Warenkennzeichnung, Patentgarantie<\/h4>\n<p>Eine Ver\u00e4nderung der Waren, eine Entfernung der Ger\u00e4tenummern und\/oder Typenschilder sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des K\u00e4ufer oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken k\u00f6nnen, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Lieferung von Software zu dem bestellten Produkt gilt als Besitz bzw. als Vergabe einer Lizenz je bestelltem und geliefertem Produkt, zu dem die Software geh\u00f6rt. Es wird kein Eigentum an der Software erhoben. Die Vervielf\u00e4ltigung, das \u00d6ffnen, Verwenden, \u00c4ndern oder Kopieren sowie die nicht schriftlich genehmigte Weitergabe oder Ver\u00e4nderung der Software bzw. von Bestandteilen der Soft- und Hardware gelten als Verletzung Patent- und Lizenzrechten bzw. des Urheberrechts und werden im Rahmen g\u00fcltiger Gesetze verfolgt.<\/p>\n<h4>VI. Gefahr\u00fcbergang<\/h4>\n<ol>\n<li>Der Versand erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers.<\/li>\n<li>Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller \u00fcber, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von der OLIGO Lichttechnik GmbH gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert.<\/li>\n<li>Wenn der Versand, die Zustellung oder die Abholung aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert<\/li>\n<\/ol>\n<p>wird oder der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<h4>VII. Entgegennahme<\/h4>\n<ol>\n<li>Der Besteller darf die Entgegennahme von (Teil-)Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/li>\n<li>Transportsch\u00e4den sind direkt bei der Annahme der Ware beim Spediteur zu melden (Warenannahme\u201eunter Vorbehalt\u201c). Eine Haftung der OLIGO Lichttechnik GmbH tritt nicht ein (Versendungskauf). Die Ware ist komplett auf ihre Menge und Beschaffenheit innerhalb von 5 Werktagen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sch\u00e4den sind unter Angabe der M\u00e4ngel schriftlich an OLIGO Lichttechnik GmbH zu melden. Sch\u00e4den sind generell vordem Einbau bzw. der Verarbeitung zu melden. Bei nicht rechtzeitiger Einhaltung dieser Meldepflicht gelten die Sch\u00e4den als nach der Ablieferung entstanden und werden von der OLIGO Lichttechnik GmbH nicht anerkannt.<\/li>\n<li>Retoursendungen \u2013 gleich aus welchem Grund \u2013 sind mit einer Frist von 14 Tagen anzuk\u00fcndigen, der Besteller erh\u00e4lt eine Retournummer, mit der die R\u00fccksendung zwingend zu versenden ist, anderenfalls ist OLIGO Lichttechnik GmbH berechtigt, die Annahme zu verweigern.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>VIII. Sachm\u00e4ngel<\/h4>\n<p>F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haftet die OLIGO Lichttechnik GmbH wie folgt:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Beschaffenheit der Produkte ergibt sich ausschlie\u00dflich und abschlie\u00dfend aus der jeweiligen Produktbeschreibung.<\/li>\n<li>Werden Sachm\u00e4ngel geltend gemacht, sind die beanstandeten Waren zur Pr\u00fcfung an die OLIGO Lichttechnik GmbH ordnungsgem\u00e4\u00df fachgerecht verpackt und gesch\u00fctzt vor Besch\u00e4digungen zur\u00fcckzusenden. Soweit OLIGO Lichttechnik GmbH \u00fcber eine R\u00fccktransportverpackung verf\u00fcgt, ist diese anzufordern und f\u00fcr den R\u00fccktransport zu verwenden.<\/li>\n<li>Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: An- und Abbaukosten), tr\u00e4gt die OLIGO Lichttechnik GmbH, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann die OLIGO Lichttechnik GmbH die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.<\/li>\n<li>Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der OLIGO Lichttechnik GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag.<\/li>\n<li>Die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung verj\u00e4hren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn; entsprechendes gilt f\u00fcr R\u00fccktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), 479 Abs. 1 (R\u00fcckgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2(Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschriebt bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber Ablaufhemmung,Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelr\u00fcgen des Bestellers haben unverz\u00fcglich schriftlich zu erfolgen.<\/li>\n<li>Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zur\u00fcckbehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen Sachm\u00e4ngeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zur\u00fcckbehalten, wenn M\u00e4ngel anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hrt sind. Erfolgte die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, ist die OLIGO Lichttechnik GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen,die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00dfe \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch die OLIGO Lichttechnik GmbH. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VII. geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsm\u00e4ngel<\/h4>\n<ol>\n<li>Sofern nicht anders vereinbart, ist die OLIGO Lichttechnik GmbH verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden:Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der OLIGO Lichttechnik GmbH erbrachter, vertragsgem\u00e4\u00df genutzter Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Anspr\u00fcche erhebt, haftet die OLIGO Lichttechnik GmbH gegen\u00fcber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 6 bestimmten Fristen wie folgt:\n<ol type=\"a\">\n<li>Die OLIGO Lichttechnik GmbH wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten f\u00fcr die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies der OLIGO Lichttechnik GmbH nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich, stehen dem Besteller die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu.<\/li>\n<li>Die Pflicht der OLIGO Lichttechnik GmbH zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X.<\/li>\n<li>Die vorstehend genannten Verpflichtungen der OLIGO Lichttechnik GmbH bestehen nur, soweit der Besteller die OLIGO Lichttechnik GmbH \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der OLIGO Lichttechnik GmbH alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von der OLIGO Lichttechnik GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht von der OLIGO Lichttechnik GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.<\/li>\n<li>Im Falle von Schutzrechtsverletzungen geltend f\u00fcr die Nr. 1 a) geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers im \u00dcbrigen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 8 entsprechend.<\/li>\n<li>Bei Vorliegen sonstiger Rechtsm\u00e4ngel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend.<\/li>\n<li>Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen die OLIGO Lichttechnik GmbH und deren Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>X. Unm\u00f6glichkeit; Vertragsanpassung<\/h4>\n<ol>\n<li>Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass die OLIGO Lichttechnik GmbH die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, aus Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Gr\u00fcnden zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb der OLIGO Lichttechnik GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der OLIGO Lichttechnik GmbH das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will die OLIGO Lichttechnik GmbH von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XI. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche; Verj\u00e4hrung<\/h4>\n<ol>\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen Arglist oder der Nichteinhaltung einer Garantie, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, Arglist oder die Nichteinhaltung einer Garantie vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/li>\n<li>Soweit die Schadensersatzhaftung der OLIGO Lichttechnik GmbH ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<li>Soweit dem Besteller Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der nach Art. VII Nr. 6 geltenden Verj\u00e4hrungsfrist. Gleiches gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des Bestellers im Zusammenhang mit Ma\u00dfnahmen zur Schadensabwehr (z.B. R\u00fcckrufaktionen). Bei Schadensersatzanspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XII. R\u00fccknahmeverpflichtung gem. \u00a7 10 Abs. 2 ElektroG<\/h4>\n<ol>\n<li>Der Besteller \u00fcbernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen und stellt die OLIGO Lichttechnik GmbH von den Verpflichtungen gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 2 ElektroG (R\u00fccknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/li>\n<li>Sofern der Besteller die Waren an gewerbliche Dritte weitergibt und diese nicht vertraglich zur \u00dcbernahme der Entsorgung und zur Weiterverpflichtung verpflichtet, obliegt es dem Besteller, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zur\u00fcckzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen. Der Anspruch der OLIGO Lichttechnik GmbH auf \u00dcbernahme\/Freistellung durch den Besteller verj\u00e4hrt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endg\u00fcltigen Beendigung der Nutzung des Ger\u00e4tes. Die zweij\u00e4hrige Frist der Ablaufhemmung beginnt fr\u00fchestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei der OLIGO Lichttechnik GmbH \u00fcber die Nutzungsbeendigung.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h4>\n<ol>\n<li>Alleiniger Gerichtsstand (auch f\u00fcr Scheck- und Wechselklagen) ist, wenn es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder um ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen handelt, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Siegburg. Die OLIGO Lichttechnik GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XIV. Schlussbestimmungen<\/h4>\n<ol>\n<li>Abweichungen von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, einschlie\u00dflich \u00c4nderungen dieser Schriftformklausel, bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/li>\n<li>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei darstellen w\u00fcrde.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":20,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-24","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - OLIGO Lichttechnik GmbH surface controls<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der OLIGO Lichttechnik GmbH surface controls\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - 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